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Ismail Ertug
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Nein zur Vorratsdatenspeicherung

Pressemitteilung | 11 Jul 2011

 

Die Europäische Richtlinie zum Erfassen von Telekommunikationsdaten wurde 2005 in einem beispiellosen Eilverfahren innerhalb von drei Monaten verabschiedet. Anlass war die Überführung eines Terrorverdächtigen anhand seiner Handydaten. Ein Zufallserfolg. Die Richtlinie blieb als spezielles Abschieds“geschenk“ von Tony Blair, dessen Land damals den Ratsvorsitz inne hatte, und sie bewegt auch sechs Jahre später die Gemüter.

 

Deutschland hat es damals verpasst, sich im Rat der Innenminister für einen grundrechtskonformen Datenschutz einzusetzen. Auf Bundesebene verabschiedet wurde dann ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie, das dem Bundesverfassungsgericht zu weit ging und am 02. März 2010 gekippt wurde. Ein kurzer Moment der Freude für Datenrechtsschützer. Seitdem streiten CDU/CSU und FDP über eine Neuregelung. Speicherung der Daten für sechs Monate auch ohne konkreten Anfangsverdacht oder Speicherung nur in konkreten Verdachtsfällen und nachträglich?

 

Allein in Deutschland müssten knapp 650.000 CDs pro Tag mit Anrufzeiten, -dauer und Standort gespeichert werden, hinzu kommen Geräte- und Simkartennummern. Für deren Auswertung aber steht nicht ausreichend Personal zur Verfügung. Das hierfür aufzuwendende Geld ist besser angelegt in Präventivmaßnahmen und einer personell und technisch adäquaten Ausstattung unserer Polizistinnen und Polizisten.

 

Auf diese Datenfülle hätten Polizei, Zollbehörden, Staatsanwälte, Gerichte und Geheimdienste Zugriff, über bilaterale Abkommen zwischen Staaten könnten in Verdachtsfällen auch Drittstaaten wie die USA zugreifen. Die Europäische Kommission ist mittlerweile so weit, dass sie einen neuen Richtlinienvorschlag erwägt. Deutschland muss nun diese zweite Gelegenheit nutzen, statt wie beim ersten Mal in der Verteidigung von Grundrechten zu versagen.

 

Im April 2011 hat die EU-Kommission die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland angemahnt. Bis Mitte August muss sich die Bunderegierung rechtfertigen und gegebenenfalls wird ein Bußgeld wegen Vertragsverletzung fällig. Die Kommission verlange eine Stellungnahme bis Mitte August und behalte sich ausdrücklich die Verhängung eines Bußgeldes wegen Vertragsverletzung gegen die Bundesrepublik vor.

 

Die Position der Sozialdemokratie in Deutschland ist noch gespalten. Damit muss es ein Ende haben. Wenn überhaupt, muss eine verdachtsbegründete Datenspeicherung von wenigen Tagen unter Ausschluss bestimmter Berufsgruppen wie Telefonseelsorger, Priester und Journalisten die sozialdemokratische Position sein. Datenspeicherung auf Vorrat ist weder praktikabel noch verhältnismäßig und deshalb nicht mit den Freiheitsrechten vereinbar, die das Grundgesetz und die Europäische Grundrechtscharta definieren.
 

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