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Eine Woche nach dem 101. Weltfrauentag verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution zur Gleichberechtigung von Mann und Frau. Fazit des Textes: trotz einiger Fortschritte liegt auch im Jahre 2012 noch ein langer Weg vor uns.
Der Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist im europäischen Recht tief verankert – er findet sich im Vertrag über die Europäische Union genauso wieder, wie in der Europäischen Grundrechtecharta und zahllosen Gesetzestexten. Nichtsdestotrotz liegt das Lohngefälle zwischen Mann und Frau auch heute in der EU in manchen Bereichen noch bei bis zu 25%. Die Ungleichbehandlung bei der Bezahlung hat sich zudem in den letzten Jahren nicht verbessert, sondern ist auf dem aktuellen Niveau stagniert.

Bildquelle: jusos.de
Die Resolution fordert in drei Bereichen ein aktives politisches Engagement der Mitgliedstaaten. Zunächst sollen Europas Frauen die gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit genießen, wie Männer. Die soll unter anderem, durch verbesserte Alten- und Kinderbetreuung erwirkt werden, die den Frauen eine größere Flexibilität erlaubt. Darüber hinaus wird moniert, dass Frauen obwohl sie 60 Prozent der Hochschulabsolventen ausmachen, nur 13 Prozent der Führungspositionen füllen. Daher wird eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen verlangt. Zuletzt sieht das Parlament auch Handlungsbedarf beim Einsatz für die Würde und Unversehrtheit sowie gegen die geschlechterspezifische Gewalt.
Frauenrechte dürfen jedoch nicht an den europäischen Grenzen Halt machen. Daher setzt sich das Parlament ebenso entschieden dafür ein, dass die Einhaltung der international geltenden Frauenrechte auch zum außenpolitischen Kernziel der EU gemacht wird. Alles in allem liegt noch ein langer Weg vor uns, bevor man in der EU von einer vollständigen Gleichberechtigung der Geschlechter sprechen kann.



