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Neues Fluggastdaten-Abkommen mit den USA – Der Datenschutz bleibt auf der Strecke!

Newsletter | 23 Apr 2012

Straßburg. Nach neunjährigen Verhandlungen mit den US-Behörden wurde das Abkommen über den Austausch von Fluggastdaten dem Europäischen Parlament vergangenen Donnerstag zur Abstimmung vorgelegt. Das Parlament nahm das umstrittene Abkommen mit unerwartet großer Mehrheit an. Strittig bleibt, ob die geschaffenen Voraussetzungen für die Datenübertragungen, die neuen Aufbewahrungsfristen sowie die rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten mit europäischem Recht vereinbar sind.


Das neue Abkommen zum Austausch von Fluggastdatensätzen wurde seit 2003 zwischen der EU und den USA verhandelt und wird ein Übergangsabkommen ersetzen, welches seit 2007 in Kraft ist. Während die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union darauf verwiesen, dass das neue Abkommen mehr Rechtssicherheit und verbesserten Datenschutz biete als das Übergangsabkommen, gab es im Europäischen Parlament bis zuletzt große Zweifel. Während die niederländische Berichterstatterin Sophie in t‘ Veld selbst gegen das Abkommen stimmte und ihren Namen von dem Dokument streichen lies, entschied sich eine Mehrheit der Abgeordneten für den neuen Rechtstext. Ein Vorstoß der Linkengruppe, vor dem Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen, ob der Text mit europäischem Recht vereinbar ist, wurde jedoch nicht von der Mehrheit des Parlaments mitgetragen.


Die Ziele des Abkommens

 

Ziel des Abkommens ist es, Terrorismus und schweren Verbrechen besser vorzubeugen. Hierbei gelten als schwere Verbrechen alle Straftaten, die im US-Recht mit mindestens drei Jahren Haftstrafe geahndet werden. Allerdings können die Fluggastdaten per Gerichtsbeschluss auch bei anderen Straftaten verwendet werden. Hierzu stellen die Fluggesellschaften den US-Behörden die bei der Buchung erhobenen Daten zur Verfügung. In Ausnahmefällen dürfen die Behörden jedoch direkt auf die Buchungssysteme zugreifen. Daraufhin werden die US-Behörden die erhobenen Fluggastdaten bis zu fünf Jahren in einer aktiven Datenbank speichern können. Nach sechs Monaten werden die Daten jedoch anonymisiert, indem personenbezogene Informationen verschlüsselt werden. Auch in der ruhenden Datenbank kann eine Speicherung bis für weitere zehn Jahre erfolgen. Innerhalb dieses Zeitraums ist es den Behörden weiterhin möglich, die Anonymisierung rückgängig zu machen. Darüber hinaus gelten die Fristen nicht, wenn Daten in laufenden Untersuchungen benötigt werden.

 

Löschungsfristen für die sensiblen Daten, die erhoben werden, liegen bei 30 Tagen. So kann auf Informationen, die Hinweise zur ethnischen Herkunft, Religionszugehörigkeit, körperlichen und geistigen Gesundheit und sexuellen Ausrichtung eines Fluggastes enthalten, nur dann zugegriffen werden, wenn laufende Ermittlungen dies erfordern. EU-Bürger haben gemäß den amerikanischen Bestimmungen ein Recht auf administrative oder rechtliche Wiedergutmachung, wenn die erhobenen Daten missbraucht werden und dürfen die Daten einsehen und richtigstellen.


Kritik an dem Abkommen

 

Die SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament haben gegen das Abkommen gestimmt, da sehr großen Bedenken bezüglich der Rechtssicherheit und des Datenschutzes bestehen. Die Vergangenheit zeigt, dass der Zugriff auf die Buchungssysteme der Fluggesellschaften nicht nur in Ausnahmenfällen geschieht, sondern eher zur Regel geworden ist. So gab es im Dezember 2011 täglich über 80.000 Zugriffe durch die US-Behörden. Die Verwendung der Daten ist nicht ausreichend reguliert, da Anonymisierungs- und Löschungsfristen bei Untersuchungen jederzeit außer Kraft gesetzt werden können und sowohl die Definition von schweren Verbrechen als auch die Möglichkeit der Nutzung für andere Straftaten weit über das erklärte Ziel der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität hinaus gehen.

Der Hinweis der Kommission und der Mitgliedstaaten, dass der neue Text eine Verbesserung im Vergleich zum Übergangsabkommen darstelle und darüber hinaus in Zukunft weiter angepasst werde, ist ein schwacher Trost. Die Bestimmungen sind nach wie vor nicht mit geltendem europäischen Recht in Einklang zu bringen. Sobald Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und ihre europäischen Amtskollegen am kommenden Donnerstag das Abkommen unterschrieben haben, erfolgt die Revision erst wieder in sieben Jahren. Somit haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf lange Sicht die Chance verpasst, für den Datenschutz einzustehen.
 

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