EU-Parlament setzt Ziele für Ladeinfrastruktur für E-Autos fest
Das Europäische Parlament hat am Mittwoch (19. Oktober) Mindestanforderungen an die Ladeinfrastruktur für Elektroautos sowie Bestimmungen für andere Mobilitätsformen verabschiedet. Damit reagiert das Parlament auf die Sorge von Autofahrer:innen, auf längeren Fahrten keine ausreichende Ladeinfrastruktur vorzufinden.
Die EU-Institutionen betrachten die Elektromobilität als eine Schlüsseltechnologie zur Reduzierung der CO2-Emissionen im europäischen Straßenverkehr. Doch während der Anteil der Elektrofahrzeuge steigen soll, haben sich die Bedenken der Autofahrer über eine fehlende Ladeinfrastruktur zu einem Hindernis für die weitere Verbreitung dieser Technologie entwickelt.
Das Parlament versucht nun, diesen Bedenken zu begegnen und verabschiedete am Mittwoch eine Verordnung, die die Mitgliedsstaaten dazu zwingen würde, alle 60 km an den wichtigsten Autobahnen Ladestationen für Elektrofahrzeuge anzubieten. Wenn die anderen EU-Institutionen der Position des Parlaments zustimmen, hätten die Länder bis 2026 Zeit, dieses Ziel zu erreichen.
Die neue „Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“ (AFIR) wurde von 485 Abgeordneten unterstützt, 65 stimmten dagegen und 80 enthielten sich. Sie folgt auf ein ähnliches, jedoch weniger verbindliches Gesetz aus dem Jahr 2014, das von vielen Abgeordneten als nicht erfolgreich gewertet wurde.
„Wir haben fünf bis sechs Jahre verloren“, sagte der Chefunterhändler des Parlaments, der SPD-Abgeordnete Ismail Ertug, auf einer Pressekonferenz nach der Abstimmung.
Seiner Ansicht nach liegt dies daran, dass das alte Gesetz eine „Richtlinie“ war, die von den Mitgliedstaaten zunächst in nationales Recht aufgenommen werden muss, bevor es verbindlich wird. Im Gegensatz dazu wird das neue Gesetz eine „Verordnung“ sein, was bedeutet, dass es nach seiner Verabschiedung unmittelbar in allen EU-Ländern gelten wird.
„Ich habe ein berühmtes Zitat“, sagte Ertug, „das größte Problem der EU sind ihre Mitgliedstaaten, und dies ist wieder einmal ein Beweis dafür“.
In einer schriftlichen Erklärung, die vom Europäischen Parlament veröffentlicht wurde, schrieb er, dass „wir derzeit 377.000 Ladestationen in der EU haben“. Dies sei aber nur die Hälfte der Menge, „die erreicht worden wäre, wenn die EU-Länder ihre Versprechen eingehalten hätten“, so Ertug.
Strafen für Ziel-Verfehlung
Bereits nächste Woche wird Ertug mit den Verhandler:innen des Rats und der EU-Kommission zusammenkommen, um den so genannten Trilog einzuleiten. In diesen Sitzungen versuchen die EU-Institutionen, sich auf einen gemeinsamen Standpunkt zu einigen, bevor sie Gesetze offiziell verabschieden.
Für diese Verhandlungen hatte Ertug gehofft, eine noch stärkere Hand zu haben, konnte aber keine Mehrheit der EU-Abgeordneten dafür gewinnen, seinen Ansatz zu unterstützen.
„Ich habe versucht, meine Kollegen von dem so genannten Sanktionsmechanismus zu überzeugen, der mir bei den Trilogverhandlungen hätte helfen können“, sagte er vor Journalisten. Sein Vorschlag hätte die Möglichkeit eröffnet, EU-Länder für jede fehlende Ladestation mit einer Geldstrafe von 1.000 Euro zu belegen.
Diese Idee fand jedoch keine Mehrheit im Parlament und wurde nur von Ertugs eigener Fraktion der Sozialisten und Demokraten (S&D), den Grünen und einigen anderen Abgeordneten unterstützt.
„Die Holzhammer-Methode der Grünen und Sozialdemokraten ignoriert, dass der Ausbau der Infrastruktur nur dann sinnvoll ist, wenn die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen und auf einer soliden Analyse beruhen“, sagte der CDU-Politiker Jens Gieseke, Chefverhandler der christdemokratischen EVP-Fraktion, in einer nach der Abstimmung veröffentlichten Erklärung.
Vorschriften für andere Verkehrsmittel
Die Verordnung verpflichtet nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern legt auch den Betreibern von Ladestationen Auflagen auf, etwa um Zahlungen zu erleichtern und den Preis pro kWh anzugeben, um die Preise vergleichbarer zu machen.
Die Verordnung befasst sich auch mit der Infrastruktur für andere Verkehrstechnologien, einschließlich Tankstellen für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge, sowie mit der Stromversorgung von Häfen und Bestimmungen für Flughäfen.