Europa ist nicht nur "Brüssel" – Europa sind die Kommunen, Städte und Regionen der EU. Hier leben über 500 Mio. Menschen, die direkt von europäischer Politik profitieren; hier setzen viele EU-Programme an. Wieviel Geld fließt aus Brüssel nach Bayern? Was sind EFRE, ESF und ELER? Wie viele junge Menschen aus Bayern konnten dank EU-Förderung im Ausland studieren? Hier finden Sie diese und viele weitere konkrete Informationen sowie Ansprechpartner vor Ort.
EUROPE DIRECT Informationsnetzwerke sind die Schnittstelle zwischen Bürgern und der EU auf lokaler Ebene. Sie haben die Aufgabe, den Bürgern vor Ort Informationen, Rat, Hilfe und Antworten auf Fragen über die Europäische Union zu geben. Sie sollen zudem die lokale und regionale Debatte über die Europäische Union und ihre Maßnahmen fördern und es den Europäischen Organen ermöglichen, Informationen gezielter zu verbreiten. Schließlich bieten sie der Öffentlichkeit auch die Gelegenheit, den Institutionen der EU ein Feedback zu geben.
Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland koordiniert die Arbeit des EUROPE DIRECT Netzwerks, versorgt die Zentren mit Materialien und veranstaltet Weiterbildungen für die Mitarbeiter.
Folgen Sie diesem Link zur allgemeinen Übersicht und um die Adresse Ihres nächstgelegenen EUROPE DIRECT Zentrums zu erfahren.
Welche Unterstützung kann das Europabüro der bayerischen Kommunen im Bereich EU-Förderung leisten?
Das Europabüro informiert auf Anfrage über einschlägige EU-Förderprogramme für konkrete kommunale Vorhaben. Darüber hinaus berichtet es in Brüssel Aktuell frühzeitig über EU-Ausschreibungen zur Einreichung von Anträgen und bietet Hilfestellung bei der Suche nach Partnern für Projekte mit europäischer Ausrichtung.
Welche EU-Programme sind für eine Förderung kommunaler Vorhaben relevant?
Alle relevanten EU-Förderprogramme für bayerische Kommunen hat das Europabüro der bayerischen Kommunen in seinem Förderhandbuch zusammengestellt.
Das Spektrum der EU-Förderprogramme ist zweigeteilt: Die EU-Strukturfonds und die Fördergelder für die ländliche Entwicklung werden gebietsbezogen aus sektoral ausgerichteten Fonds vergeben. Antragstellung und Ausreichung der Mittel erfolgt in den EU-Mitgliedstaaten selbst: Für die bayerischen Kommunen sind die Ansprechpartner daher die Bezirksregierungen bzw. die zuständigen Ministerien in Bayern. Mehr Infos
Kontakt:
Europabüro der bayerischen Kommunen (Leiter: Maximilian Klein)
Rue Guimard 7| B-1040 Brüssel | Tel.: +32 (0)2 5490700 | Fax: +32 (0)2 5122451
E-Mail: info(at)ebbk(dot)de
Fördermöglichkeiten
Beispiel Jugendbegegnung
Wichtige Voraussetzungen
Eine Jugendbegegnung bringt mindestens 16 und maximal 60 Jugendliche aus verschiedenen Ländern zusammen.
Sie ist offen für junge Menschen im Alter zwischen 13 und 30 Jahren. Insbesondere diejenigen, die sonst wenig Gelegenheit zum Austausch und zur Begegnung haben, sollen von einer Teilnahme profitieren.
Eine Jugendbegegnung kann bi-, tri- oder multilateral sein. Ohne An- und Abreise dauert sie zwischen fünf und 21 Tagen.
Antragstellung: Antragsteller müssen sich vor der Antragstellung zentral in Brüssel registrieren lassen. Die Aktivität wird bei der Nationalagentur des koordinierenden Projektpartners im Namen aller Partnerorganisationen beantragt. Entscheidung, Vertragsausfertigung und Förderung erfolgt durch die Nationale Agentur, bei welcher der Antrag eingereicht wurde.
Die Sportprojekte haben insbesondere folgendes Ziel:
Von den Aktionen im Sportbereich wird ein Beitrag zur Durchführung der Europäischen Woche des Sports erwartet, bei der es sich um eine von der Kommission eingeführte Initiative handelt, mit der in der Europäischen Union Sport und körperliche Betätigung vor dem Hintergrund sinkender Teilnahmequoten gefördert werden sollen.
Die Europäische Woche des Sports unterliegt im Lauf der Jahre einer stetigen Weiterentwicklung. Letztlich ist die Organisation zu einem festgelegten Termin (2. Septemberwoche) mit einer offiziellen Eröffnung, einer Leitveranstaltung und 3 bis 5 Schwerpunkttagen mit einem jeweils anderen Thema (z.B. Sport und Schulen, Sport und Unternehmen, Sport und Behinderung usw.) vorgesehen. Unter anderen Aktivitäten wird mit der Europäischen Woche des Sports die Organisation von grenzübergreifenden Aktivitäten zur Sensibilisierung im Hinblick auf den Sportbereich gefördert.
Die erste Auflage der Europäischen Woche des Sports wurde im September 2015 organisiert. Auf EU-Ebene fand die Europäische Woche des Sports vom 7. bis zum 13.September 2015 statt.
Wichtige Voraussetzungen
DSJ-Mitgliedschaft
Für die finanzielle Förderung von internationalen Jugendbegegnungen oder dem internationalen Austausch von Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit im Sport gibt es verschiedene Förderprogramme die von der Deutschen Sportjugend, ihren Mitgliedsorganisationen und deren Untergliederungen in Anspruch genommen werden können.
Eine besonders große Bedeutung kommt dabei den Förderinstrumenten des Kinder- und Jugendplan des Bundes zu. Hier, wie auch in der Vergabe der Fördermittel der Jugendwerke DFJW und DPJW sowie der Koordinierungsbüros, ist die Deutsche Sportjugend Zentralstelle für ihre Mitglieder. Antragstellung und Abrechnung der Mittel erfolgt über die dsj.
Kontakt: www.dsj.de
Ziel des Programms »Europa für Bürgerinnen und Bürger« 2014–2020 ist es, den Bürger/innen die Europäische Union näherzubringen. Gefördert werden Kommunen, Organisationen und Einrichtungen und ihre Begegnungsprojekte, die zu folgenden Zielen beitragen:
Für Projekte, die aus dem Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« gefördert werden sollen, hat die EU eine Reihe von Merkmalen definiert (Programmleitfaden, S.5–7). Vorhaben, die diese Merkmale aufweisen, haben eine höhere Chance auf EU-Förderung. Denn die folgenden Merkmale werden durch die Vergabekriterien konkretisiert:
Transnationalität und lokale Dimension
Freiwilligentätigkeit - Ausdruck der aktiven Unionsbürgerschaft
Maßgeblich für die Förderentscheidung der Europäischen Kommission sind die Auswahl- und Vergabekriterien (Programmleitfaden, S. 16–17). Dennoch lohnt es sich, die Merkmale zu beherzigen, denn ein Abgleich mit den Vergabekriterien zeigt, dass die Merkmale die Hintergründe der Vergabekriterien verdeutlichen, so dass sie die Formulierung guter Projektanträge erleichtern können.
... ein Projekt (z.B. Tagung, Workshop, Seminar) durchführen, das dazu beiträgt, den Dialog zwischen den Kulturen zu intensivieren, die europäischen Bürgerinnen und Bürger stärker in die Einigung Europas einzubinden oder die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus bzw. Stalinismus wachzuhalten?
... einen Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten Ihrer Organisation beantragen (für Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände aus den Bereichen Bürgerschaftliches Engagement oder Integration Europas)?
... bietet vielfältige Förderungen für Kommunen, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Stiftungen, Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die mit ihren Aktivitäten zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft beitragen.
... bietet mit dieser Internetseite Informationen zu den Zielen und Fördermaßnahmen des Programms.
Das Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« ist untergliedert in zwei Förderbereiche:
Förderbereich 1- »Europäisches Geschichtsbewusstsein«:
richtet sich an Organisationen und Institutionen, die sich mit Erinnerungsarbeit und europäischer Geschichte des 20. Jahrhunderts sowie der Reflexion über europäische Werte befassen.
Förderbereich 2- »Demokratisches Engagement und Partizipation«:
betrifft insbesondere Städtepartnerschaften und -freundschaften, Vereine und Verbände, Bildungseinrichtungen, kirchliche Einrichtungen etc.
Kontakstelle Deutschland "Europa für Bürgerinnen und Bürger" (KS EfBB)
Kulturpolitische Gesellschaft e.V. - Weberstraße 59, D-53113 Bonn
Fax: +49 (0) 228 20 167 32
Leitung:
Beratung:
Web: www.kontaktstelle-efbb.de
E-Mail: info@kontaktstelle-efbb.de
Die Kontaktstelle Deutschland »Europa für Bürgerinnen und Bürger« bei der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. (KS EfBB) wird gefördert durch die Generaldirektion Migration, Inneres und Bürgerschaft der Europäischen Kommission aus dem Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« sowie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.