Das Parlament ist das einzige direkt gewählte und somit unmittelbar legitimierte Organ der EU. Die einzelnen Europaabgeordneten repräsentieren die Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedstaaten. Das Europäische Parlament ist sozusagen die Bürgerkammer Europas.
Es beschließt gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat) Gesetze und den EU-Haushalt. Legislativvorschläge können jedoch nur angenommen oder geändert werden. Lediglich die Kommission darf Gesetze vorschlagen.
Ferner überwacht das Europäische Parlament die Arbeit der Kommission und der anderen EU-Einrichtungen und arbeitet mit den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten zusammen, damit diese sich einbringen können.
Das Parlament wird im Turnus von fünf Jahren in allen Mitgliedstaaten direkt gewählt. Nach der letzten Wahl im Jahr 2019 findet die nächste somit wieder 2024 statt. Im Europäischen Parlament sitzen aktuell 751 Abgeordnete aus 28 Mitgliedstaaten (24 Amtssprachen), davon 96 deutsche Abgeordnete und davon 16 deutsche SozialdemokratInnen.
Das Europäische Parlament beschließt gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat) die Gesetze. Die Entscheidungen werden in ständigen Ausschüssen vorbereitet, denen Vertreter aller Fraktionen angehören. Bei Abstimmungen im Plenum entscheidet die Mehrheit der Abgeordneten. Allerdings kann das Parlament - genauso wie der Rat der Europäischen Union - nicht von sich aus eine Gesetzesinitiative ergreifen. Dieses Initiativrecht steht lediglich der Europäischen Kommission zu. Will das Parlament also einen Sachverhalt regeln, muss es die Kommission auffordern, dazu einen Vorschlag auszuarbeiten. Für den Rat gilt dies gleichermaßen. Das Europäische Parlament besitzt also nicht die gleichen demokratischen Rechte wie die nationalen Parlamente, weshalb in diesem Zusammenhang oft von einem Demokratiedefizit der Europäischen Union gesprochen wird.
Instrumente der parlamentarischen Kontrolle des Europäischen Parlaments (EP):
Es gibt zudem Themenfelder, bei denen das Parlament lediglich angehört werden muss. Hierbei handelt es sich vor allem um die Außenpolitik, in der die EU jedoch generell keine Gesetze beschließt, und die Steuerpolitik. Bei allen anderen Themen muss das Parlament Gesetzen zustimmen. Man spricht hier von der "Mitentscheidung" oder dem "ordentlichen Gesetzgebungsverfahren". Das Parlament kann also Regelungen nicht alleine erlassen, aber ohne das Parlament können sie auch nicht Gesetz werden.
Das Parlament wählt darüber hinaus den Präsidenten der Europäischen Kommission – allerdings auf Vorschlag des Europäischen Rats, also der Staats- und Regierungschefs der EU. Bei der Nominierung des Präsidenten soll nach der Wahl zum Europäischen Parlament 2014 erstmals das Ergebnis der Wahlen berücksichtigt werden. Je nachdem, welche Gruppe die Mehrheit im Europäischen Parlament erringt, ist eine Kandidatin oder ein Kandidat aus diesem politischen Spektrum auszuwählen. Diese Vorschrift ist durch den Lissabonner Vertrag Teil des EU-Rechts geworden.
Das Europäische Parlament muss auch der Europäischen Kommission als Ganzes zustimmen. Vorher befragen die entsprechenden Parlamentsausschüsse die Kommissaranwärter. Das Parlament wählt außerdem den Europäischen Bürgerbeauftragten und genehmigt den Haushalt der EU, genauer gesagt die Ausgaben. Über die Einnahmen entscheiden die Mitgliedstaaten im Rat.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Europäischen Parlaments ist die Kontrolle der Europäischen Kommission. Die Mitglieder der Europäischen Kommission erstatten dem Parlament und seinen Ausschüssen regelmäßig Bericht über ihre Arbeit und ihre Vorhaben. Das Parlament hat die Möglichkeit, der Kommission das Misstrauen auszusprechen und sie damit zum Rücktritt zu zwingen. Als Ende der 1990er-Jahre einzelne Kommissionsmitglieder mit Begünstigungsvorwürfen konfrontiert wurden, sich aber weigerten, von sich aus zurückzutreten, drohte das Parlament der Kommission unter dem Luxemburger Jacques Santer die Abwahl an. Die Kommission trat daraufhin im März 1999 von sich aus zurück.